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Betriebsferien 

29.01.2024

Betriebsferien 2024

Sommer 2024: 01.08.2024 - 23.08.2024.

Winter 2024: 27.12.2024 - 07.01.2025.

Stellenangebote 

04.12.2024

Aktuell haben wir keine offenen Stellen zu besetzen.

Aktuelles 

08.04.2024

Kunden- und Bauherrenmitteilung seitens der Geschäftsleitung:

Unser Büro ist von Donnerstag, den 11.04.2024, bis Sonntag, den 14.04.2024, geschlossen und nicht zu erreichen, da erhebliche Umbaumaßnahmen in diesem Zeitraum stattfinden.

24.03.2023

Bereits seit dem Jahr 2015 entwickeln wir unseren Standort in Mühlhausen weiter, um hier die eigene Energiewende voranzubringen.

Die Liegenschaft Lindenweg 19c ist jetzt CO2-neutral, Heizung, Kühlung und Wasseraufbereitung erfolgen mittels Wärmepumpen. Die PV-Anlage sorgt für die notwendige elektrische Energie, auch für unsere Elektrofahrzeuge. Eine hochgerüstete energetische Gebäudehülle sowie ein Holzofen, als Heizungsunterstützung, komplettieren den Weg zur Energiewende.

In der Liegenschaft Lindenweg 19b liegt ein Passivhausstandard vor, mit Photovoltaikanlagen, ebenfalls mit Ladestation für Elektro-Kraftfahrzeuge und ab 05/2023 ebenfalls CO2-neutral.

Die Geschäftsautomobile werden nun der Reihe nach durch voll elektrische Autos ersetzt.

23.01.2023

Unsere Zweigstelle in Heidelberg ist für den normalen Publikumverkehr nicht geöffnet. Kundengespräche, Bauherrenberatungen etc, finden ausschließlich in bzw. über die Hauptstelle statt.

22.06.2022

Unsere Zweigstelle in Heidelberg ist ab dem 01.07.2022 eingeschränkt geöffnet. Besucher werden nur in der Hauptstelle in Mühlhausen empfangen. Es gilt Maskenpflicht.

22.11.2021

Die Schließung unserer Zweigstelle in Heidelberg wird bis März 2022 verlängert. In der Hauptstelle in Mühlhausen herrscht absolute Maskenpflicht, auch für Besucher und Bauherren. Es sind FFP2-Masken erforderlich. Es dürfen sich max. 2 Personen im Büro aufhalten, die nicht zum Personal zählen. Jeder Mitarbeiter belegt ein Arbeitszimmer. Es darf nicht mehr als 1 Kunde eintreten. Es wird bei Kundschaft Körpertemperatur gemessen. Desinfektionsmittel steht für die Desinfektion der Hände bereit.

11.11.2020

Aus aktuellem Anlass (COVID-19) wird die Zweigstelle Heidelberg voraussichtlich noch bis März 2021 geschlossen bleiben.

23.01.2019

Die Umbauarbeiten an unserer Hauptstelle im Lindenweg 19b, Rettigheim, sind so gut wie abgeschlossen. Wir glauben, dass wir unserem Namen als fortschrittliche Energieberater alle Ehre gemacht haben. Unser Bürogebäude ist  zu einem energetisch hocheffizienten Gebäude umgebaut. Wandkonstruktionen mit bis zu 60 cm Schichtstärke und U-Werten sogar noch unter 0,12 W/(mK) unterstreichen den hocheffizienten Charakter des Gebäudes. Unter anderem haben wir eine Photovoltaikanlage und eine Ladestation für Elektromobilität installiert. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland hat bereits seit zwei Jahren das neue Gebäudeenergiegesetz in Klausur, das in Kombination mit dem EEWärmeG bereits wirken sollte. Im Gebäudeenergiegesetz sind die Passagen für die Ladestationen vorgesehen gewesen und wurden vorläufig wieder herausgenommen. Wir sind also unserer Zeit weit voraus und haben ein zeitloses und nachhaltiges Premiumbauwerk geschaffen. Sehr gerne bieten wir Ihnen unsere Erfahrungen an, falls Sie ähnliche oder vergleichbare Bauvorhaben im Sinne haben.

14.11.2018

Aufgrund von Umbauarbeiten an unserer Hauptstelle im Lindenweg 19b, Rettigheim, kann es zu erhötem Hintergrundlärm bei Telefonaten kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen.

08.03.2018

Unsere Zweigstelle im Schlosskirchenweg 26, Heidelberg, ist wegen Umbauarbeiten ab sofort nur sporadisch besetzt.

30.11.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

Weihnachten naht und das Jahresende ist in Sicht.

Aus diesem Anlass wollen wir unsere Grüße an die gesamte Kundschaft und Interessenten versenden.

Die Bauwerkstatt Süfling wünscht allen ein besinnliches Fest der Liebe, einen guten Rutsch und einen erfolgreichen Start im neuen Jahr.

Ihre Bauwerkstatt Süfling GmbH

20.07.2015

Sehr geehrte Bauherrin,

sehr geehrter Bauherr,

wir möchten Sie darüber informieren, dass wenn Sie ein Gebäude neu errichten, ein bestehendes sanieren oder Ihre Heizanlage erneuern, verschiedene bundes- und landesrechtliche Vorgaben einzuhalten sind.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Ab 1. Juli 2015 gilt die neue Fassung des Gesetzes. Das EWärmeG 2015 gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete Gebäude, bei denen ab dem 1. Juli 2015 die Heizungsanlage ausgetauscht wird.

Das Gesetz ist technologieoffen ausgestaltet, d. h. Sie können aus einer Vielzahl an Technologien zur Nutzung erneuerbarer Wärme wählen oder sich für Ersatzmaßnahmen entscheiden. Diese können nahezu beliebig miteinander kombiniert werden. Die Maßnahmen werden entsprechend ihrem Anteil am Wärmeenergiebedarf oder ihrem Erfüllungsgrad angerechnet.

Das EWärmeG unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wohngebäude dienen überwiegend, also zu mehr als 50 % dem Wohnen. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist das Gesetz für die Gebäudeart anzuwenden, welche flächenanteilig überwiegt.

Das Gesetz erlaubt an vielen Stellen, bestehende Komponenten anzurechnen: Beispielsweise bestehende Solar- und Photovoltaikanlagen oder eine sehr gute Wärmedämmung (z.B. ein mind. 20 % besserer U-Wert als durch die EnEV 2014 gefordert). Nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllt haben.

Für die Erfüllung des EWärme-Gesetzes stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Der Einsatz erneuerbarer Energien, z.B. Solarthermie, Wärmepumpen, Biogas, Bioöl, Holzentralheizung und Einzelraumfeuerung
  • Baulicher Wärmeschutz (Dämmung) – durch gezielte Dämmmaßnahmen des Daches bzw. der obersten Geschossdecke, der Außenwände, der Kellerdecke oder der gesamten Gebäudehülle, jedoch eine Unterschreitung der Vorgaben durch die EnEV 2014 von mindestens 20 %.
  • Sonstige Ersatzmaßnahmen – z.B. durch eine Kraft-Wärme-Kopplung, durch den Anschluss an ein Wärmenetz und durch eine Photovoltaikanlage
  • Sanierungsfahrplan, dieser zeigt Ihnen auf, welche Sanierungsschritte an Ihrem Gebäude in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Der Sanierungsfahrplan erfüllt die Anforderungen des EWärmeG 2015 zu einem Drittel, wenn er im Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als 5 Jahre ist.

Wir als erfahrener Energieberater erfassen vor Ort alle Bauteile sowie Ihre Heizungsanlage und entwickeln hieraus eine für Sie optimale Sanierungsstrategie, welche wir mit Ihnen dann Schritt für Schritt erörtern. Auf Grundlage der gegebenen Kenndaten Ihres Hauses und der vorhandenen Heizungsanlage, erstellen wir Ihnen einen, sowohl ökonomischen, als auch ökologischen Sanierungsfahrplan, mit Hilfe Sie die Anforderungen des aus dem EWärme-Gesetz erfüllen.

(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Würtemberg)

 

Fachvorträge 

04.04.2012

Fachvortrag Bauphysik - vorgetragen auf der Leistungsschau Rauenberg am 31.03. und 01.04.2012 - von Herr Dipl.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing (FH) Wolfgang Süfling, Beratender Ingenieur VBI/BDB

  

Wärmebrücken erkennen und vermeiden!

Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden sind heute erforderlicher denn je - deshalb werden diese vom Gesetzgeber in vielen Fällen vorgeschrieben. Effizient können diese Maßnahmen aber nur dann sein, wenn man eine richtige Planung macht und wirksame Einbaumethoden vorschreibt.

Also: Wärmedämmmaßnahmen machen nur dann Sinn, wenn man wärmebrückenfrei baut.

Zuerst muss man eine Wärmebrücke erkennen. Die am häufigsten vorkommenden Wärmebrücken kann auch ein Laie mit eingeschränktem Wissen in Bauphysik entdecken.

Merksätze für den Bauherren zu Wärmedämmaßnahmen an Bestandsgebäuden:

Merksatz 1 : Der Wärmestrom fließt grundsätzlich von warm nach kalt!

Merksatz 2 : Warme Luft nimmt grundsätzlich mehr Feuchtigkeit auf als kühlere Luft. Diese Feuchtigkeit wird im Abkühlungsprozess der Luft wieder abgegeben!

Merksatz 3 : Eine Wärmebrücke ist ein Bauteil, welches Heizenergie in einem Temperaturgefälle von warm nach kalt transportiert, im Winter vom warmen Inneren eines Gebäudes in die kühlere Außenluft.

Beispiele für Wärmebrücken:

  • mit Innendecken statisch verbundene, nach außen führende Balkonkragplatten
  • Fensterbänke, auf denen der Fensterrahmen aufsitzt / anliegt
  • Dachsparren, die Dämmlagen unterteilen (Zwischensparrendämmung)
  • Außenwände mit unterschiedlichen Stärken, Heizkörpernischen
  • Fensterlaibungen
  • Rolladenkästen
  • Kaminzüge, Dunstrohre über Dach, Aussteifungskonstruktionen über Dach. Beispiel: Dunstrohr aus Metall, von Bad über Dach. Das Metall wird von der Warmluft erwärmt - Zimmertemperatur + 22 ° C. Außentemperatur -5 °C. Hier entsteht ein typischer Wärmestrom: Das Metall wird auf 22 ° C innen erwärmt - außen versucht das Metall sich ebenfalls auf 22 ° C zu erwärmen, schafft es aber nicht, da die Außentemperatur eine Aufwärmung nicht zuläßt. Da es unmöglich ist, das sich das Rohr außen auf 22 ° C erwärmt, verpufft die nachströmende Energie wirkungslos im Freien.

Wie die Energie, verpufft auch das Geld des Eigentümers.

Den selben Effekt hat man bei durchgehenden Innendecken mit statisch verbundenen, nach außen führenden Balkonkragplatten.

Bei solchen Bauteilen - wie eben erwähnt - ist mit erheblichen Wärmeabflüssen und Bauschäden zu rechnen, die von bauphysikalischen Schäden (Kondenswasserschäden, Betonabplatzungen) bis hin zu statischen Problemen führen können. Die gesundheitlichen Risiken der Schimmelpilzbildung sind in dem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen. Schimmelpilz bildet sich zwangsläufig dort, wo dieser durch erhöhten Kondenswasseraustritt ein Milieu vorfindet, das ihn gut gedeihen läßt. Sowie der Schimmel gut blüht, geht es mit der Gesundheit des Eigentümers / Bewohners bergab.

Wenn in Bestandsbauten Wärmebrücken ausgemacht sind, gilt es diese auszumerzen. Fensterleibungen sind dann zu dämmen, Balkone vollständig "einzupacken", Rohrleitungen zu ummanteln, Fensterbänke auszutauschen, Aufsparrendämmungen herzustellen. Bei Neubauten sollte darauf geachtet werden, daß Balkone, Loggien und sonstige ausspringende Bauteile möglichst vermieden werden.

Die Vermeidung von Wärmebrücken ist jetzt schon in vielen Fällen zur Pflichtkür erhoben worden (KfW- Förderprogramme). Mögliche Baumaßnahmen zur Vermeidung von Wärmebrücken sind im Bestandsbau wie im Neubau ähnlich.

Hierzu zählt zum Beispiel das vollständige Einpacken von Balkonkragplatten mit Wärmedämmung. Im Bereich von Heizkörpernischen sind Wärmedämmverbundsysteme mit besseren bauphysikalischen Eigenschaften zu wählen - bei gleicher Dämmstoffstärke. Im Dachstuhl in Zimmererbauweise haben sich Aufsparrendämmsysteme bestens bewährt. Im Neubau empfiehlt sich der Einsatz von Montageteilen, die selbständig als dämmendes Bauteile dienen - z.Bsp. durch Montageteile bei Balkonkragplatten, die den Übergang Innenraum / Außenraum scharf abgrenzen.

Auch sollte die komplette Gebäudehülle als thermische Hülle geplant und ausgeführt werden - das bedeutet Dämmmaßnahmen auch bei den Fundamenten, Kellerwänden, und Bodenplatten. Dann machen Wärmedämmverbundsysteme in Gänze Sinn.

Wärmedämmverbundsysteme schonen die Anlagentechnik, auch wenn diese mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Wärmedämmverbundsysteme erhöhen die Nutzungs- und Wohnqualität erheblich.

Wohneigentum wird durch Wärmedämmverbundsysteme im Geldwert erhalten.

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Bauwerkstatt Süfling GmbH | Lindenweg 19 b | 69242 Mühlhausen | Tel: 07253 26232 | Fax: 07253 26209  | mail@suefling.de

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